Infrarotheizung als Hauptheizung oder Zusatzheizung?
Zuletzt aktualisiert am 9. Oktober 2026
Eine Infrarotheizung als Hauptheizung ist erlaubt und technisch möglich, wirtschaftlich aber nur in sehr gut gedämmten Gebäuden sinnvoll. Als Zusatzheizung für einzelne, selten genutzte Räume ist sie dagegen oft die günstigste Lösung. Welche Rolle für Ihr Haus passt, entscheiden drei Fragen: was das Gesetz erlaubt, wie hoch der Wärmebedarf ist und wie viele Stunden im Jahr geheizt wird.
Inhaltsverzeichnis
Was das Gesetz seit Juli 2026 erlaubt
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Es hat das Gebäudeenergiegesetz abgelöst, die frühere Pflicht zu 65 Prozent erneuerbarer Energie bei neuen Heizungen ist entfallen. Für Stromdirektheizungen, zu denen jede Infrarotheizung zählt, enthält das Gesetz aber eigene Regeln.
Die Verbraucherzentrale fasst sie so zusammen, dass der Einbau in selbst bewohnten Ein- und Zweifamilienhäusern ohne Einschränkung erlaubt ist, in größeren oder vermieteten Gebäuden aber Dämmung und Fenster eine bestimmte Qualität haben müssen. Im Gesetzestext sieht das so aus:
| Fall | Regel im GModG |
|---|---|
| Haus mit höchstens zwei Wohnungen, eine davon selbst bewohnt | Einbau ohne Einschränkung erlaubt |
| Bestandsgebäude mit Wohnungen, sonst | nur, wenn der bauliche Wärmeschutz die Anforderungen um mindestens 30 Prozent übertrifft (§ 46) |
| Neubau mit Wohnungen, sonst | nur, wenn der Wärmeschutz die Anforderungen um mindestens 45 Prozent übertrifft (§ 10 Absatz 4) |
| Ersatz einer vorhandenen Einzelraum-Stromdirektheizung | frei, ohne die Anforderung an den Wärmeschutz |
| Bundesländer | dürfen Stromdirektheizungen zusätzlich beschränken |
Wer entgegen diesen Regeln eine Stromdirektheizung einbaut, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Als Zusatzheizung in einem einzelnen Raum neben einer vorhandenen Heizungsanlage stellt sich die Frage in der Praxis selten. Wer dagegen ein vermietetes oder größeres Gebäude komplett auf Infrarot umstellen will, lässt den Wärmeschutz vorher von einem Energieberater prüfen.

Infrarot als Hauptheizung: die Kostenrechnung
Das Gesetz sagt, was erlaubt ist. Ob es sich rechnet, sagt die Stromrechnung. Für eine 100 Quadratmeter große Wohnung im sanierten Bestand mit rund 10.000 Kilowattstunden Wärmebedarf im Jahr:
| Wärmequelle | Preis je kWh | Nutzungsgrad | Kosten im Jahr |
|---|---|---|---|
| Infrarot, Haushaltsstrom | 37,0 ct | 1,0 | 3.700 € |
| Gasheizung | 11,93 ct | 0,9 | 1.325 € |
| Wärmepumpe mit Wärmepumpentarif, Jahresarbeitszahl 3,5 | 31,1 ct | 3,5 | 889 € |
Der Abstand ist so groß, dass ihn kein Thermostat und kein Tarifwechsel schließt. Dazu kommt ein zweiter Nachteil, den die Verbraucherzentrale nennt. Strom aus dem Netz geht mit einem Primärenergiefaktor von 1,8 in die Energiebilanz eines Gebäudes ein, das verschlechtert den Energieausweis.
Wann die Rechnung trotzdem aufgeht
Sehr geringer Wärmebedarf. In einem Passivhaus oder einem sehr gut gedämmten Neubau liegt der Bedarf für dieselbe Wohnfläche eher bei 2.500 Kilowattstunden. Infrarot kostet dann rund 925 Euro im Jahr, die Wärmepumpe etwa 220 Euro. Der Abstand beträgt wenige hundert Euro jährlich, während eine Wärmepumpenanlage in der Anschaffung ein Vielfaches kostet.
Kleine Wohnung, wenig Nutzung. Ein Ferienhaus, das nur an einzelnen Wochenenden bewohnt wird, oder eine kleine Einliegerwohnung kommen auf so wenige Heizstunden, dass die niedrige Anschaffung den hohen Strompreis aufwiegt.
Eigener Solarstrom. Eine Photovoltaikanlage senkt die Kosten in den Übergangsmonaten deutlich. Von November bis Februar liefert sie aber wenig, gerade dann, wenn am meisten geheizt wird. Als Begründung für eine Infrarot-Vollheizung reicht sie allein nicht.
Im unsanierten Bestand geht die Rechnung dagegen praktisch nie auf. Bei einer Deckenheizung im Altbau ist für das ganze Haus deshalb meist eine wassergeführte Lösung mit Wärmepumpe die bessere Wahl.
Infrarot als Zusatzheizung: die typischen Fälle
Als Zusatzheizung arbeitet eine Infrarotheizung neben einer vorhandenen Anlage und übernimmt Räume oder Zeiten, die die Hauptheizung schlecht abdeckt.
| Einsatz | Warum Infrarot passt |
|---|---|
| Bad am Morgen | schnell spürbare Wärme, Zentralheizung bleibt niedrig eingestellt |
| Gästezimmer | nur an wenigen Tagen genutzt, Heizungsanbindung lohnt nicht |
| Homeoffice im Dachgeschoss | einzeln regelbar, nur zu Arbeitszeiten an |
| Übergangszeit im Herbst und Frühjahr | Zentralheizung kann später starten und früher aus |
| Anbau oder ausgebauter Keller | keine Leitung zur Heizung vorhanden |
Ein Beispiel für die Größenordnung: Ein Bad mit 600 Watt, das an 150 Tagen je eine Stunde genutzt wird und durch das Thermostat gut die Hälfte dieser Zeit heizt, kostet bei 37,0 Cent je Kilowattstunde rund 18 Euro im Jahr. Eine Heizungsleitung in denselben Raum kostet einmalig ein Vielfaches davon. Die vollständigen Kosten einer Infrarotheizung für andere Räume folgen derselben Rechnung.
Zusatzheizung neben der Wärmepumpe
Mit einer Wärmepumpe ist eine Infrarotheizung als Zusatz oft besonders sinnvoll. Die Wärmepumpe arbeitet am effizientesten mit niedriger Vorlauftemperatur. Soll ein einzelnes Bad morgens auf 24 Grad kommen, muss nicht das ganze System höher laufen, ein Paneel übernimmt die Spitze. Ein Fehler wäre es allerdings, eine zu klein ausgelegte Wärmepumpe dauerhaft mit Infrarotpaneelen zu stützen. Dann zahlen Sie Strom zum Faktor eins statt zum Faktor drei bis vier.
Hauptheizung oder Zusatzheizung: die Entscheidung
| Ihre Lage | Rolle der Infrarotheizung |
|---|---|
| Passivhaus oder sehr gut gedämmter Neubau | Hauptheizung möglich, Rechnung prüfen |
| Selbst bewohntes Einfamilienhaus, saniert | rechtlich erlaubt, als Hauptheizung meist zu teuer |
| Vermietetes Mehrfamilienhaus | Hauptheizung nur bei sehr gutem Wärmeschutz zulässig |
| Unsanierter Altbau | Zusatzheizung für einzelne Räume |
| Funktionierende Zentralheizung | Zusatzheizung für Bad, Gästezimmer, Übergangszeit |
| Ferienhaus mit wenigen Nutzungstagen | Hauptheizung kann sich rechnen |
Ob sich eine Infrarotheizung an der Decke in Ihrem Fall lohnt, hängt am Ende an den Betriebsstunden. Unter etwa 300 Stunden im Jahr spricht fast alles dafür, über 800 Stunden fast alles dagegen, so lautet auch die Faustregel für die Frage, wann eine Infrarotheizung sinnvoll ist.
Regelung entscheidet über die Rechnung
Ob als Haupt- oder Zusatzheizung, ohne Regelung wird es teuer. Für eine Hauptheizung braucht jeder Raum ein eigenes Thermostat mit Wochenprogramm, am besten als Funklösung mit Fühler in Sitzhöhe. Für die Zusatzheizung reicht oft ein einfaches Thermostat mit Zeitschaltung, das das Paneel nur zu den Nutzungszeiten einschaltet.
Häufige Fragen zur Haupt- und Zusatzheizung
Ist eine Infrarotheizung als Hauptheizung erlaubt?
In einem selbst bewohnten Haus mit höchstens zwei Wohnungen ja, ohne Einschränkung. In anderen Wohngebäuden verlangt das Gebäudemodernisierungsgesetz einen Wärmeschutz, der die Anforderungen im Bestand um mindestens 30 Prozent und im Neubau um mindestens 45 Prozent übertrifft. Der Ersatz einer vorhandenen Einzelraum-Stromdirektheizung ist ausgenommen, etwa wenn Sie eine alte Nachtspeicherheizung ersetzen.
Kann man ein ganzes Haus mit Infrarot heizen?
Technisch ja, wirtschaftlich nur bei sehr geringem Wärmebedarf. Eine sanierte Wohnung mit 10.000 Kilowattstunden Bedarf kostet mit Infrarot rund 3.700 Euro im Jahr, mit Gas rund 1.300 und mit Wärmepumpe rund 900 Euro. In einem Passivhaus schrumpft der Abstand auf wenige hundert Euro.
Lohnt sich eine Infrarotheizung als Zusatzheizung?
Häufig ja, vor allem für Räume, die selten oder nur kurz geheizt werden und keinen eigenen Heizkörper haben. Ein Bad mit 600 Watt, an 150 Tagen je eine Stunde mit Thermostat genutzt, kostet rund 18 Euro Strom im Jahr. Eine Leitung zur Zentralheizung für denselben Raum kostet ein Vielfaches.
Hat das neue Heizungsgesetz die Infrarotheizung verboten?
Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die 65-Prozent-Pflicht gestrichen und Stromdirektheizungen nicht verboten. Es knüpft ihren Einbau als Heizung in größeren oder vermieteten Wohngebäuden aber an einen sehr guten Wärmeschutz. Einzelne Bundesländer dürfen strengere Regeln erlassen.
Passt eine Infrarotheizung zur Wärmepumpe?
Als Zusatz für einzelne Räume oder Spitzenzeiten ja, etwa im Bad. Sie sollte aber keine zu kleine Wärmepumpe dauerhaft ersetzen, weil Infrarot aus einer Kilowattstunde Strom nur eine Kilowattstunde Wärme macht, die Wärmepumpe dagegen drei bis vier.
Welche Leistung braucht eine Infrarotheizung als Hauptheizung?
Im sehr gut gedämmten Neubau 50 bis 60 Watt je Quadratmeter, in einem gut gedämmten Gebäude rund 70 Watt. Eine 100-Quadratmeter-Wohnung braucht damit 5.000 bis 7.000 Watt, verteilt auf mehrere Paneele mit je einem eigenen Thermostat.